Das neue “Gesetz zum Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit” hat viele Restaurantbesitzer zur Verzweiflung gebracht und manche sogar in den Ruin getrieben. Nur wenige kleine Eckkneipen haben, aufgrund einer Sonderregelung in manchen Bundesländern, überlebt. Was für Restaurants mit Speisenbetrieb nachvollziehbar und begrüßenswert ist, bedeutet für kleine Gastwirtschaften das Aus. Denn sie haben keine räumlichen Kapazitäten, einen Raucherraum einzurichten. Eine Raucherecke allein reicht nicht aus. Nur in wenigen kleinen Kneipen, die nachweislich keine Angestellten haben und deren Grundfläche eine bestimmte Quadratmeterzahl nicht überschreitet, darf noch geraucht werden. Im Sommer haben es Lokale mit Freisitz einfacher, denn noch ist das Rauchen im Freien nicht verboten. In der kühlen Jahreszeit helfen Zelte und Heizpilze, auch die Außenplätze attraktiv zu gestalten.
Raucherraum richtig einrichten
Ein separater Raum für Raucher muss so gelegen sein, dass Nichtraucher und Personal ihn nicht durchqueren müssen, wenn sie zum Beispiel auf die Toilette gehen. Das ist gesetzlich geregelt. Nichtrauchende Kellner dürfen sich übrigens weigern, in einem Raucherraum zu bedienen. Große Restaurants verfügen oft über mehrere Räume. Davon kann ein Raum als ansprechendes Rauchzimmer hergerichtet werden, so dass sich Raucher nicht wie “Aussätzige” fühlen, wenn sie eine Zigarette oder eine Zigarre genießen möchten. Einige Hotels besitzen die Möglichkeit, eine Raucherlobby im Wintergarten einzurichten. Sie sollten auf eine leistungsstarke Be- und Entlüftung durch eine gute Klimaanlage achten sowie einige Rauchmelder anbringen. Lassen Sie sich hierzu von Rauchmelder Experten beraten, die Ihnen jede Klimageräte-Firma zur Verfügung stellt.
Kein Raucherraum? Pech gehabt!
Die Anforderungen an einen separaten Raucherraum sind in allen Bundesländern ähnlich. Nur die Kontrollen hierzu werden unterschiedlich gehandhabt. Wer keine Möglichkeit besitzt, einen extra Raum für Raucher einzurichten, verfügt nun unfreiwillig über ein Nichtraucherlokal. Schilder an kleinen Gaststätten mit der Information “Hier wird geraucht” sind nicht zulässig. Ein solches Schild können Sie als Wirt zwar aufhängen, geraucht werden darf trotzdem nicht. Empfindliche Ordnungsstrafen bis hin zur Entziehung der Lizenz können die Folge sein. Den Gästen bleibt nichts anderes übrig, als zum Rauchen vor die Tür zu gehen. Das Argument, dass in Ihrem Lokal nahezu hundert Prozent der Gäste Raucher sind, interessiert die Behörden nicht. Rauchmelder sollten übrigens in allen Bereichen angebracht werden, nicht nur in einem Raucherraum.
Bildquelle: blog.alpenhof-murnau.com

